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Peter LedovskiImmobilien

Tippgeberprogramm

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?

Ein Hinweis genügt. Wird daraus ein Verkauf, erhalten Sie 20 % meiner Maklercourtage — höchstens 12.500 €.

Bis zu 12.500 € für einen Hinweis

Ein Hinweis. Den Rest übernehme ich.

20 % meiner Maklercourtage. Bei 3 % Courtage entspricht das 0,6 % des Kaufpreises, höchstens 12.500 €. Die Auszahlung der Tippgeberprovision ist von Objekt zu Objekt unterschiedlich — Näheres wird vertraglich im Vorhinein vereinbart. Ihnen entstehen dabei keine Kosten.

So funktioniert es

Das Tippgeberprogramm in drei Schritten

Sie geben den Hinweis, wir klären die Voraussetzungen gemeinsam — im Erfolgsfall steht Ihnen Ihre Tippgeberprovision zu; die Auszahlung ist von Objekt zu Objekt unterschiedlich.

  1. Hinweis geben

    Sie nennen mir den Ort und beschreiben kurz, worum es geht — zum Beispiel: „In Utting steht ein geerbtes Einfamilienhaus aus den 1970ern, die Erben möchten verkaufen.“ Kontaktdaten der Eigentümer brauche ich dafür nicht.

  2. Voraussetzungen und Vereinbarung klären

    Ich prüfe, ob mir die Immobilie bereits bekannt ist und ob sie noch nicht öffentlich zum Verkauf steht. Passt es, halten wir schriftlich fest, was Sie für Ihren Hinweis erhalten. Erst danach spreche ich die Eigentümer an — mit Ihrem Einverständnis.

  3. Vergütung im Erfolgsfall

    Wird die Immobilie verkauft, erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision gemäß Vereinbarung: 20 % meiner Maklercourtage, höchstens 12.500 €. Die Auszahlung der Tippgeberprovision wird vertraglich im Vorhinein vereinbart.

Provisionsrechner

Was heißt 20 % konkret?

Ziehen Sie den Regler: So stehen Verkaufspreis, Maklerprovision und Ihre Tippgeber-Provision zueinander — ausgehend von 3 % Maklerprovision.

Verkaufspreis der Immobilie

600.000 €

Ziehen Sie den Regler — alle Zahlen aktualisieren sich live.

100.000 €2.500.000 €

Maklerprovision (3 %)

18.000 €

Ihre Tippgeber-Provision (20 %)

3.600 €

Ihr AnteilGesamte Maklercourtage

Grundlage: 3 % Maklerprovision vom Kaufpreis, davon 20 % als Tippgeber-Provision. Der Höchstbetrag von 12.500 € greift ab einem Verkaufspreis von rund 2.083.000 €. Die Auszahlung der Tippgeber-Provision ist von Objekt zu Objekt unterschiedlich; Näheres wird vertraglich im Vorhinein vereinbart.

Ihre Vorteile

Was Sie als Tippgeber erwartet

Drei gute Gründe, Ihren Hinweis bei mir zu melden — statt ihn irgendwo anders loszuwerden.

  • Klare Vergütung

    20 % meiner Maklercourtage — bei 3 % Courtage entspricht das 0,6 % des Kaufpreises — höchstens 12.500 €.

  • Einfacher Hinweis

    Ort und kurze Beschreibung genügen. Kontaktdaten der Eigentümer brauchen Sie nicht — die Ansprache klären wir gemeinsam.

  • Schriftlich vereinbart

    Was Sie erhalten, halten wir vor der Kontaktaufnahme fest. Die Auszahlung der Tippgeberprovision wird vertraglich vereinbart.

Rahmenbedingungen

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Vier klare Regeln — so bleibt das Programm fair: für Sie, für die Eigentümer und für mich.

  • Die Immobilie ist mir noch nicht bekannt.
  • Sie steht noch nicht öffentlich zum Verkauf (z. B. durch Anzeigen oder Schilder).
  • Die Provision setzt voraus, dass Ihr Tipp vor Verkaufsstart bei mir eingeht.
  • Tipps für eigene Immobilien oder die von Lebenspartnern sind ausgeschlossen.
Ihr Hinweis

Tipp geben

Ort und eine kurze Beschreibung genügen. Kontaktdaten der Eigentümer brauchen Sie nicht — die Ansprache klären wir gemeinsam und nur mit deren Einverständnis.

Bitte keine Kontaktdaten der Eigentümer — die Kontaktaufnahme klären wir gemeinsam und nur mit deren Einverständnis.

Vertraulich. Sie erhalten eine Rückmeldung, sobald ich den Hinweis geprüft habe.

Häufige Fragen

Tippgeberprogramm, kurz erklärt

Die häufigsten Fragen zum Programm — kurz, klar und verständlich beantwortet. So wissen Sie genau, wie es funktioniert und was Sie erwarten können.

Kontakt

Ich freue mich auf Ihren Tipp!

Sie kennen eine Immobilie, die verkauft werden soll? Melden Sie sich — telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Jeder Hinweis wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Unverbindlich - kostenfrei - keine Verpflichtung

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