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Peter LedovskiImmobilien

WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung für kleine und mittelgroße Gemeinschaften.

Persönlich geführt, strukturiert organisiert und mit dem Anspruch, Ihre Gemeinschaft und Ihre Immobilie langfristig zuverlässig zu betreuen.

Was gute Verwaltung ausmacht

Was eine gute WEG-Verwaltung ausmacht

Sechs Punkte, an denen sich eine verlässliche Verwaltung messen lässt — und die ich für Ihre Gemeinschaft umsetze.

Für welche WEGs

Für welche WEGs ich arbeite

Mein Betreuungsschwerpunkt: überschaubare, persönlich geführte Gemeinschaften mit bis zu 10 Einheiten. Vor Ort bin ich in der Ammersee-Region rund um Dießen, in der Starnberger-See-Region sowie in Landsberg am Lech und Weilheim in Oberbayern.

  • Bis zu 10 Einheiten

    Mein Betreuungsschwerpunkt: Gemeinschaften mit bis zu 10 Einheiten — überschaubar genug, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer den Verwalter kennt.

  • Am Ammersee und Umgebung

    Einsatzgebiet: die Ammersee-Region rund um Dießen am Ammersee, die Starnberger-See-Region sowie Landsberg am Lech und Weilheim in Oberbayern.

Verwalterwechsel

Ein Wechsel muss nicht kompliziert sein.

Wenn Ihre Gemeinschaft die Verwaltung wechseln möchte, begleite ich den Prozess strukturiert — von der Prüfung des bestehenden Vertrags bis zur sauberen Übergabe.

  • Eigentümer & Beirat mitnehmen

    Alle Beteiligten werden von Anfang an über den Stand der Dinge informiert.

  • Beschluss sauber vorbereiten

    Unterlagen und Formulierungen werden so aufbereitet, dass die Versammlung klar entscheiden kann.

  • Übergabe ohne Datenlücken

    Bestandsunterlagen, Konten und offene Vorgänge werden strukturiert übernommen.

Häufige Fragen

WEG-Verwaltung, kurz erklärt

Ratgeber

Weiterlesen: Wissen für Eigentümer

Hintergründe, Fristen und Checklisten aus dem Ratgeber von Peter Ledovski Immobilien.

  • WEG-Reform: Was Wohnungseigentümer wissen müssen

    WEMoG, zertifizierter Verwalter (§ 26a WEG) und die virtuelle Versammlung — was zählt.

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  • Verwalterwechsel: Ablauf, Fristen und Übergabe

    Vom Beschluss nach § 26 WEG bis zur sauberen Übergabe.

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Kontakt

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